Berater für Arbeitssicherheit: Expertise für Ihr Unternehmen

Ein Berater für Arbeitssicherheit ist eine Person, die besonders im Fachgebiet der Arbeitssicherheit qualifiziert ist und Expertise und Dienstleistungen für Unternehmen anbietet. Sie stehen Unternehmern zur Seite, um die Sicherheit in Betrieben langfristig zu gewährleisten. Oft sind diese Berater selbst Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die über spezielle Ausbildungen und Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen.

Die Dienstleistungen, die ein Berater für Arbeitssicherheit anbietet, können je nach den Bedürfnissen des Unternehmens variieren. Im Allgemeinen bringen sie den Unternehmern verschiedene Vorteile:

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz: SiFa) ist eine Person, die sich auf das Gebiet der Arbeitssicherheit spezialisiert hat. Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit variieren je nach Land und Rechtsvorschriften, aber im Allgemeinen umfassen sie die Identifizierung von Gefahren am Arbeitsplatz, die Bewertung von Arbeitsbedingungen, die Entwicklung von Sicherheitsmaßnahmen und die Überwachung ihrer Umsetzung.

Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt als Berater für Arbeitsschutz eine entscheidende Rolle dabei, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, Unfälle zu minimieren und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Ihr Beitrag ist sowohl präventiv als auch reaktiv, da sie nicht nur bei der Planung von Sicherheitsmaßnahmen involviert ist, sondern auch bei der Bewältigung von Notfallsituationen und der Analyse von Unfällen.

Zu den Aufgabenbereichen der Fachkraft gehören unter anderem:

Prüfer Arbeitssicherheit

Was kostet die Betreuung?

Die Kosten für die Betreuung durch einen Berater für Arbeitssicherheit sind nicht pauschal festgelegt. Sie sind von unterschiedlichen Faktoren abhängig, z. B. der Betriebsgröße, dem Modell der Betreuung und der Art der Betriebstätigkeit. 

Generell gibt es drei Betreuungsmodelle, die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorgeschrieben sind: 

Betriebe bis 10 Mitarbeiter müssen als Grundbetreuung eine Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen, bei der ein Berater für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt unterstützen sollten.

Betriebe ab 10 Mitarbeitern müssen unbedingt einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen oder beauftragen – dies kann ein externer Berater sein. Hierbei spricht man von einer Regelbetreuung. Ab 50 Mitarbeitern sind zur Regelbetreuung zusätzliche Sicherheitsfachkräfte vorgesehen.

Hat ein Betrieb weniger als 50 Mitarbeiter, ist das Unternehmermodell möglich: Der Unternehmer kann die betriebsärztlichen Aufgaben und die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit selbst übernehmen. Er hat aber auch die Wahl, alternativ einen externen Berater zu beauftragen.

Beratung durch derGefahrensucher

Unsere Fachkräfte stehen Ihnen gerne als Berater für Arbeitssicherheit zur Verfügung. Ob im Einzelhandel, in Betrieben, in Büros oder auf Baustellen: Mit umfassender Expertise zur Gesetzeslage und langjährige Erfahrung in verschiedenen Unternehmen und Branchen sind wir Ihr Partner für Arbeitssicherheit. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir passende Sicherheitskonzepte für Brandschutz und Arbeitsschutz, unterweisen Ihre Mitarbeiter und dokumentieren den Fortschritt Ihrer Maßnahmen zuverlässig – so fühlen sich Ihre Mitarbeiter sicher, und Sie können sich stets gegenüber Aufsichtsbehörden rechtfertigen.

Unsere Referenzen geben Ihnen einen Überblick zu unseren erfolgreichen Projekten und zufriedenen Kunden. Interessiert an einem unverbindlichen Gespräch? Kontaktieren Sie uns gerne und lassen Sie uns über Ihren Betrieb sprechen.