Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden! Dabei wird zwischen unterschiedlichen Betriebsmitteln unterschieden.
§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV V3, TRBS 1201 und viele andere Vorschriften verpflichten den Unternehmer zur Prüfung.
Fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.
Prüfung von großen Anlagen und Maschinen, Unterverteilungen, Anlagen auf Bau-und Montagebaustellen, fliegende Bauten und vieles mehr.
Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, mit einem Stecker verbunden sind und mittels Steckdose an den Versorgungsstromkreis angeschlossen werden.
Geprüft werden bespielsweise: Monitor, PC, Drucker, Mehrfachsteckdosen, Ladegeräte, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Kassen, Scanner, Staubsauger und vieles mehr.
Auf Baustellen werden größtenteils Bohrmaschinen, Handkreissägen, Winkelschleifer, Kabeltrommeln und vieles mehr geprüft.
Durch eine rechtssichere Prüfung und Dokumentation der Geräte und Maschinen vermeiden Sie Stromunfälle und schützen somit Ihre Mitarbeiter vor Gefahren, sodass keine grobe Fahrlässigkeit durch Unterlassung vorliegt, dass der Versicherungsschutz im Schadensfall nicht erlischt, dass Geldbußen nicht zustande kommen.
© 2023 derGefahrensucher.de - Technische Umsetzung durch Stone & Water