Geräteprüfung nach DGUV V3

Die Geräteprüfung nach DGUV V3 bezieht sich auf die Prüfung elektrischer Betriebsmittel gemäß den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die sich speziell mit der elektrischen Sicherheit in Betrieben befasst. Sie legt fest, dass elektrische Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden müssen.

Diese Elektroprüfung dient dazu, die Sicherheit elektrischer Anlagen und Geräte zu gewährleisten und Unfälle durch elektrischen Strom zu verhindern. Hierbei werden je nach Art des Geräts unterschiedliche Prüffristen vorgeschrieben. Die Geräteprüfung nach DGUV V3 sollte von qualifiziertem Personal durchgeführt und dokumentiert werden, oder von qualifizierten Prüfbetrieben – wie z. B. unserem Team derGefahrensucher.

Ziel der Geräteprüfung: das steht in der DGUV V3

Das Ziel der Geräteprüfung nach DGUV V3 ist die Sicherstellung der elektrischen Sicherheit in Betrieben. Durch regelmäßige Prüfungen sollen mögliche Gefahrenquellen im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln erkannt und beseitigt werden. 

In der DGUV Vorschrift 3 sind grundlegende Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz im Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln festgelegt. Die Vorschrift enthält Regelungen zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie zur Qualifikation von Personen, die diese Prüfungen durchführen. 

Durch eine rechtssichere Prüfung und Dokumentation der Geräte und Maschinen…

Umfang und Ablauf der Geräteprüfung nach DGUV V3

Die Prüfung von Elektrogeräten nach der DGUV-Vorschrift umfasst verschiedene Tests, mit denen alle Funktionen der Geräte gesichert werden. Der genaue Umfang und Ablauf der Prüfung können je nach Art der elektrischen Betriebsmittel variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie folgende Aspekte:

Was passiert, wenn ein Gerät die Prüfung nicht besteht?

Wenn ein Gerät die Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 nicht besteht, sind angemessene Maßnahmen erforderlich, um die Sicherheit zu gewährleisten. In solchen Fällen wird das betroffene Gerät gekennzeichnet und außer Betrieb genommen, um sicherzustellen, dass es nicht weiter genutzt wird, bis die erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden. Die genauen Schritte hängen von den festgestellten Mängeln ab, können jedoch Reparaturen, Austausch des Geräts oder andere Korrekturmaßnahmen umfassen.

Nach erfolgter Instandsetzung ist eine erneute Prüfung des Geräts notwendig, die nachweist, dass alle Mängel behoben wurden und das Gerät wieder den Sicherheitsstandards entspricht. Die Ergebnisse dieser Wiederholungsprüfung müssen dokumentiert werden. Außerdem sollten Mitarbeiter durch eine Arbeitsschutzunterweisung sensibilisiert und geschult werden, um ähnliche Probleme in der Zukunft zu vermeiden.

Welche Geräte müssen geprüft werden?

Gemäß der DGUV Vorschrift 3 müssen alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Die genauen Prüfpflichten und Prüffristen richten sich jedoch nach der Art der elektrischen Anlage oder des Betriebsmittels. Die DGUV V3 gibt allgemeine Leitlinien vor, doch darüber hinaus können branchenspezifische Normen und Vorschriften relevant sein. Deshalb ist es umso wichtiger, die Prüfvorgänge von geschultem Personal oder Fachbetrieben planen und durchführen zu lassen.

Wenn über die unterschiedlichen Prüffristen und Arten der Geräteprüfung gesprochen wird, werden die elektrischen Geräte eines Betriebs in ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel unterschieden.

ortsfeste-elektrische-betriebsmittel

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Diese Kategorie beschreibt fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.

Beispiele für ortsfeste elektrische Betriebsmittel:

Dieses Informations-Blatt der DGUV bietet ausführliche Informationen zur Prüfung ortsfester Anlagen.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Im Gegensatz zu ortsfesten Geräten beschreibt diese Kategorie Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, mit einem Stecker verbunden sind und mittels Steckdose an den Versorgungsstromkreis angeschlossen werden.

Geprüft werden beispielsweise:

… und vieles mehr. Auf Baustellen und in Werkstätten werden z. B. Bohrmaschinen, Handkreissägen, Winkelschleifer und Kabeltrommeln geprüft.

In dieser Publikation der DGUV können Sie sich im Detail zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel informieren.

Verschiedene Schutzklassen für elektrische Betriebsmittel

Nach DGUV Vorschrift 3 werden elektrische Geräte nicht nur in feste und bewegliche Betriebsmittel, sondern auch in drei Schutzklassen eingeteilt. Diese geben Auskunft darüber, welche Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb der Geräte implementiert wurden, und bringen ebenfalls unterschiedliche Prüffristen und Vorgaben mit sich.

Die Schutzklassen sind wie folgt:

Was sind die Prüffristen nach DGUV V3?

Die konkreten Prüffristen variieren für ortsfeste und bewegliche Betriebsmittel, sowie je nach Schutzklasse des Geräts. Die DGUV Vorschrift 3 selbst gibt keine konkreten Zeitintervalle vor, sondern legt in § 5 lediglich fest, dass die Prüfungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden müssen. 

Die genauen Prüffristen werden in der Regel durch den Unternehmer bzw. den Betreiber der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel festgelegt. Laut BetrSichV und DGUV V3 müssen diese sich allerdings an der Technischen Regelung für Betriebssicherheit (TRBS) Nr. 1201 und den umfassenden DIN-VDE-Normen orientieren, die genauere Vorgaben für die Fristen und Prüfverfahren angeben.

Es ist üblich, dass Prüffristen anhand von Gefährdungsbeurteilungen und unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, wie der Nutzungshäufigkeit, der Arbeitsbedingungen und der Art der elektrischen Betriebsmittel, bestimmt werden. Typischerweise können folgende Orientierungswerte für Prüffristen herangezogen werden:

Es ist wichtig, dass Prüfintervalle von qualifiziertem Personal oder Fachbetrieben festgelegt werden, die sich mit den spezifischen Anforderungen der DGUV Vorschrift 3, den VDE- und TRBS-Normen und lokalen Vorschriften auskennen.

Risiken bei Nichtbeachtung der Fristen

Die Einhaltung der Prüffristen ist entscheidend, um die Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zu gewährleisten. Risiken bei Nichtbeachtung der Fristen können schwerwiegend sein: Nicht geprüfte oder fehlerhafte elektrische Betriebsmittel können zu Unfällen führen, z. B. durch elektrische Schläge, Brände oder andere sicherheitsrelevante Umstände. Bei Unfällen infolge nicht durchgeführter Prüfungen entstehen rechtliche Konsequenzen und Haftungsfragen für das Unternehmen und verantwortliche Personen. Die Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorschriften kann zudem zu Bußgeldern und anderen rechtlichen Konsequenzen führen.

Prüffristen können unter bestimmten Bedingungen verlängert werden, jedoch nur, wenn dies unter Berücksichtigung von Gefährdungsbeurteilungen und Risikobewertungen erfolgt. Eine Verlängerung der Prüffristen sollte immer unter Beachtung der Sicherheit der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften erfolgen.

Elektrische Geräteprüfung: derGefahrensucher

Unser Team geht keine Kompromisse ein, wenn es um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter geht. Mit langjähriger Erfahrung und dem umfassenden Fachwissen unserer Prüfer für DGUV V3-Prüfungen sind wir Ihr Partner für eine Geräteprüfung. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Prüfpläne, um den individuellen Anforderungen Ihres Betriebs und Ihrer Geräte gerecht zu werden.

Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.