Unsere Betreuungsmodelle

Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Betreuungmodellen

Durch die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ DGUV Vorschrift 2 gibt es erstmals eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).

Die verschiedenen Betreuungsmodelle lassen sich aus der DGUV Vorschrift 2 ableiten. Welche konkreten Anforderungen des Arbeitsschutzes für Ihr Unternehmen gelten, ergibt sich im Allgemeinen aus der Anzahl der Mitarbeiter. Das sind die wichtigsten Unterschiede, wenn es um die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung geht.

Grundbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern

Es muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Dabei sollten (extern) eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt hinzugezogen werden. Eine zusätzliche Betreuung ist nur aus besonderem Anlass notwendig.

Regelbetreuung für alle Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern

Es müssen (mindestens) eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt bestellt werden. Es kann auch ein externer Anbieter damit beauftragt werden.

Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern

Sie müssen zusätzlich Sicherheitsbeauftragte bestellen.

Unternehmermodell für Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern

Die bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung kann gewählt werden. Der Unternehmer übernimmt die Aufgaben zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung selbst und entscheidet, wann er einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzieht.