Sicherheitstechnische Betreuung

Was ist eine sicherheitstechnische Betreuung?

Eine sicherheitstechnische Betreuung muss in jedem Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, von einer Sicherheitsfachkraft (SiFa) bzw. einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) durchgeführt werden.

Zusammen mit der arbeitsmedizinischen Betreuung sind die Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllt.

Die Bestimmungen einer sicherheitstechnischen Betreuung gehören zu den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und werden in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) festgelegt.

Je nach gewähltem Betreuungsmodell wird eine sicherheitstechnische Betreuung, regelmäßig oder zu konkreten Anlässen, durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt. Eine fest-beschäftigte Sicherheitsfachkraft (SiFa) findet man meist nur in sehr großen Unternehmen, aus finanziellen und organisatorischen Beweggründen, wieder.

Sicherheitsbeauftragte (SiBe) bspw. benötigen keine spezielle Schulung. Ganz anders bei einer sicherheitstechnischen Betreuung. Eine sicherheitstechnische Betreuung dürfen nur Ingenieure, Meister oder Techniker mit Berufserfahrung durchführen. Zusätzlich ist eine spezielle und anspruchsvolle Zusatzausbildung notwendig.

Zu den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gehören:

  • Die Unterstützung bei den Gefährdungsbeurteilungen
  • Die Beratung und Unterweisung der Angestellten zum Unfall- und Gesundheitsschutz
  • Das Begehen der Arbeitsstätten und der Betriebsanlagen
  • Die Untersuchung der Ursachen und Prävention von Arbeitsunfällen
  • Die Überprüfung der technischen Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren
 

Kurz gesagt kümmert sich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit um alle technischen Angelegenheiten die erforderlich sind für eine Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Die Anforderungen an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, bei einer sicherheitstechnischen Betreuung, finden Sie in der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2).

Nachweis der sicherheitstechnischen Betreuung

Sie sind von der Berufsgenossenschaft (BG) aufgefordert worden einen Nachweis der sicherheitstechnischen Betreuung zu erbringen?

Möchten Sie die sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen rechtssicher geregelt haben?

 

Sicherheit gEFAHRENSUCHER.DE

 

Dann ist derGefahrensucher der richtige Partner für Ihr Unternehmen.

Ziel ist es, Ihr Unternehmen mit Hilfe unserer sicherheitstechnischen Betreuung vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, damit die Rechtssicherheit für Ihr Handeln gewahrt bleibt.

Die sicherheitstechnische Betreuung wird in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) durchgeführt und ist gesetzlich vorgeschrieben.

Steigern Sie Ihren Unternehmenserfolg und schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Arbeits- und Gesundheitsgefahren, damit die Arbeitskraft und die Leistungsfähigkeit dauerhaft erhalten bleiben.

Vermeiden Sie durch eine sicherheitstechnische Betreuung Arbeitsunfälle und reduzieren Sie unfallbedingte Ausfallzeiten mit präventiven Maßnahmen. Gewinnen Sie Rechtssicherheit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und der Berufsgenossenschaft mittels sicherheitstechnischer Betreuung.

Schaffen Sie einen ganzheitlichen und prozessorientierten Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen mit der sicherheitstechnischen Betreuung von derGefahrensucher. Jetzt Kontakt aufnehmen!