derGefahrensucher
professioneller Arbeitsschutz vom Experten

Konzeption & Beratung – Arbeitsschutz – Brandschutz – DGUV V3 Prüfungen

Unsere Leistungen zum Arbeitsschutz in Betrieben

Sprechblasen

Beratung

Wir beraten Sie als Unternehmer zu dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz, damit Sie den Arbeitsschutz zukünftig dauerhaft, erfolgreich und rechtssicher in Ihrem Unternehmen integrieren können.

Glühbirne

Konzept

Konkrete Betreuungsmodelle und individuelle Schulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter ermöglichen langfristigen Schutz in Ihrem Unternehmen. Aus der DGUV Vorschrift 2 lassen sich die verschiedenen Betreuungsmodelle ableiten.

Lautsprecher

Unterweisung

Regelmäßige Unterweisungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz informieren Ihre Mitarbeiter über die Gefährdungen und Gesundheitsrisiken bei ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz.

Konzeption und Beratung für Arbeitsschutz

Arbeitschutz ist Chefsache

Viele Unternehmer sind sich nicht bewusst, dass sie bereits mit der Beschäftigung ab einem Mitarbeiter eine Informations-Verpflichtung eingehen, diesen über die Gefahren und gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz zu informieren.

Jeder Mitarbeiter muss wissen, wie er sich verhalten muss, um Gefahr entgegenzuwirken – für sich und andere! Dieses Verhalten muss geübt und beherrscht werden.

Beim Arbeitsschutz geht es nicht nur um die Gefahrenabwehr und um die Beseitigung von Risiken für die Sicherheit der Mitarbeiter. Es geht um die vorbeugende Bewahrung der Gesundheit und um menschengerechtes Arbeiten.

Dazu gibt es eine Fülle von gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen und ihre Führungskräfte. Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 2 regeln diese Verpflichtung.

Wir wissen, dass die Umsetzung dieser Verpflichtung oft daran scheitert, dass Vorgesetzte und Mitarbeiter schlichtweg keine Lust haben, sich nachhaltig mit dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz auseinander zu setzen.

Wir versprechen Ihnen, dass Sie das nach einer Unternehmensbegehung und Beratung absolut anders sehen! Profitieren Sie von zufriedenen und leistungsfähigen Mitarbeitern und leben Sie den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen. So erzielen Sie langfristig eine Rechtssicherheit für Ihr Handeln! Voraussetzung ist, dass der Arbeitsschutz nicht als eine lästige Verpflichtung angesehen wird, Gesetze und Regelungen notgedrungen im Unternehmen umsetzen zu müssen.

Vom Einstieg, bis zu individuellen Betreuungsmodellen – derGefahrensucher leistet Beratung, Konzeption und Schulungen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.

Ihr kompetenter Ansprechpartner für
Arbeitsschutz, Brandschutz und DGUV V3 Prüfungen

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit – ein Muss für jeden Betrieb

Jedes Unternehmen ist laut Gesetz dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) oder auch Sicherheitsfachkraft (Sifa) genannt, schriftlich zu bestellen, sofern dies für die betrieblichen Bedürfnisse von Sicherheits- und Gesundheitsschutz notwendig ist. Die Regelung dieser Anforderung steht in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ des entsprechenden gewerblichen Trägers der Unfallversicherung. Meist sind diese die Berufsgenossenschaften der jeweiligen Branche.

Schutzhelm

Auch das sogenannte Unternehmermodell sieht vor, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt in der anlassspezifischen Betreuung hinzuzuziehen.

Schutzweste

Die Aufgabenbereiche einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Zu den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gehört den Unternehmer in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Unfallschutz) ausführlich zu beraten und zu unterstützen. Zu diesen Aufgaben gehört zum Beispiel die sicherheitstechnische Inspektion von Arbeitsmitteln (z.B. Gefahrstoffe) und Arbeitsverfahren, überwiegend vor deren Einführung im Betrieb. Auch die Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsplatzgestaltung, der Gestaltung des Arbeitsablaufes und die Bewertung der Arbeitsbedingungen gehört zu den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Recherche und die Analyse von Unfällen auf der Arbeit, aber vor allem die Verhütung von Arbeitsunfällen sind ebenso Bestandteil der Tätigkeiten einer Sicherheitsfachkraft.

Lärmschutzkopfhörer

Im Einzelnen sind die Tätigkeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) oder im Anhang der DGUV Vorschrift 2 festgelegt. Die ausgeführten Tätigkeiten muss eine Sicherheitsfachkraft laut §5 der DGUV Vorschrift 2 dem Unternehmen, in Form eines jährlichen Berichts zur Verfügung stellen.

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