Brandschutzhelfer-Schulung in Dortmund

Brandschutz ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für die Sicherheit von Mitarbeitern und Vermögenswerten. Brandschutzhelfer sind Mitarbeiter, die speziell geschult sind, um im Falle eines Brandes effektive Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen und Evakuierungen zu koordinieren.

Investieren Sie in die Sicherheit Ihres Unternehmens: durch Schulungen zum Brandschutzhelfer

Vereinbaren Sie einen Schulungstermin, um sich, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen optimal auf einen Brandfall vorzubereiten. Unsere Schulungen vermitteln praxisnahe Kenntnisse und Fähigkeiten, um im Ernstfall effektiv reagieren zu können. Wir bilden Sie gerne in Dortmund und Umgebung aus.

Werden Sie jetzt Brandschutzhelfer, um Ihr Unternehmen im Brandfall abzusichern!

In Brandschutzhelfer-Schulungen erwerben Mitarbeiter das nötige Wissen und die Fähigkeiten, um im Falle eines Brandes effektiv zu handeln. Von der richtigen Anwendung von Feuerlöschern bis hin zu Evakuierungstechniken – die Schulungen decken alles Wichtige ab, damit im Notfall schnelle und koordinierte Maßnahmen ergriffen werden können. Ziel einer Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist u.a. ein sicherer Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und der Einsatz dieser zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Gewährleistung der selbstständigen Flucht der Angestellten.

Brandschutzhelfer-Schulungen sind gesetzlich vorgeschrieben, unter anderem im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt in der DGUV Information 205-023 Richtlinien für die Ausbildung von Brandschutzhelfern vor.

Je nach Unternehmensgröße und Gefährdungsbeurteilung kann Ihr Unternehmen eine größere Anzahl an geschulten Mitarbeitern benötigen. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) besagen: Jeder Arbeitgeber hat eine angemessene Anzahl an Beschäftigten (i.d.R. 5 % der Mitarbeiter bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2) zum Brandschutzhelfer zu benennen. Diese werden durch Praxisübungen und fachkundige Unterweisungen in der Handhabung mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut gemacht. Diese Bedingungen gelten auf Baustellen nur für ortsgebundene Baustelleneinrichtungen wie bspw. Werkstätten, Baustellenbüros und Unterkünfte (siehe ASR A2.2 Abschnitt 7(1)).

Die richtige Anzahl an Brandschutzhelfern für Ihr Unternehmen können Sie durch eine Brandschutzberatung erfahren.

Die Brandschutzhelfer-Schulung: alles Wichtige im Überblick

Als Berater für Arbeitssicherheit sind wir Experten für die Vorschriften und Anforderungen rund um Brandschutz. Hier beantworten wir in Kürze die wichtigsten Fragen und Antworten zu Brandschutzhelfer-Schulungen:

Wer kann Brandschutzhelfer werden?

Brandschutzhelfer kann jeder Mitarbeiter werden, der in einem Unternehmen tätig ist.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die theoretischen Schulungsinhalte umfassen unter anderem Brandentstehung, -vermeidung und -bekämpfung. Praktische Übungen sind z. B. der Umgang mit Feuerlöschern und die Evakuierung von Räumlichkeiten. Die Schulung wird durch eine Einweisung in einen spezifischen Zuständigkeitsbereich im Betrieb abgeschlossen. Im Anschluss erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie als Brandschutzhelfer auszeichnet.

Die Dauer der Brandschutzhelfer-Schulung variiert je nach Anzahl der Teilnehmer, da jeder an praktischen Übungen teilnehmen sollte und natürlich alle Fragen der Teilnehmer beantwortet werden. Unsere Schulungen beinhalten mindestens 2 theoretische Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Bei den praktischen Übungen rechnen wir mit ca. 5 – 10 Minuten pro Teilnehmer. Bestehen in Ihrem Betrieb besondere Risiken oder Gegebenheiten, fällt die Schulung länger aus.

Die Kosten für eine Brandschutzhelfer-Schulung sind von der Gruppengröße abhängig.

Die Brandschutzhelfer-Schulungen sollten nach 3-5 Jahren wiederholt werden. Schulungen sollten auch kurzfristig durchgeführt werden, wenn sich die Begebenheiten im Betrieb ändern. Die regelmäßige Auffrischung stellt sicher, dass Brandschutzhelfer im Ernstfall effektiv reagieren können. Mögliche betriebliche Veränderungen sind z. B.:

Brandschutz

Wichtig: Schulung durch eine fachkundige Person

Eine Schulung zum Brandschutzhelfer kann durch den Arbeitgeber selbst erfolgen, was jedoch regelmäßig einen erheblichen Zeitaufwand bedeutet. Deshalb bietet sich eine Schulung durch vom Arbeitgeber beauftragte fachkundige Personen (laut § 13 ArbSchG) oder durch qualifizierte externe Anbieter wie bspw. Feuerwehren, Feuerlöschgeräteherstellern oder Fachbetrieben an. 

 „Fachkundig“ sind laut der DGUV Information 205-023 Personen mit einer Berufsausbildung im Bereich der Arbeitssicherheit oder des Brandschutzes, Personen mit entsprechender Berufserfahrung oder Personen, die zeitnah eine angemessene berufliche Tätigkeit ausgeübt haben bzw. ausüben. Zusätzlich ist eine regelmäßige Fortbildung dieser Personen im Bereich des Brandschutzes vorgesehen.

Zu den fachkundigen Personen, die Schulungen zu Brandschutzhelfern durchführen dürfen, gehören bspw.:

Werden betriebsspezifische Kenntnisse nicht in der Ausbildung weitergegeben, liegt die Verantwortung für deren anschließende Vermittlung beim Arbeitgeber. Arbeiten Sie deshalb mit einem Fachbetrieb zusammen, dem Sie vertrauen können – unsere Fachkräfte sind für Sie da.

derGefahrensucher: Brandschutzhelfer-Schulung in Dortmund und Umgebung

Unser qualifiziertes Team für Arbeitssicherheit ist mit langjähriger und fachkundiger Erfahrung zur Durchführung von Schulungen zum Brandschutzhelfer und zum Ausstellen von entsprechenden Zertifikaten befugt. Wir bilden Sie an unserem Standort in Dortmund aus oder sprechen mit Ihnen zur Möglichkeit von Schulungen vor Ort in Ihrem Betrieb in Dortmund und Umgebung.

Werden Sie Brandschutzhelfer und schützen Sie sich jetzt vor Gefahren und vor möglichen Strafen Ihrer Aufsichtsbehörden. Kontaktieren Sie uns mit einer Anfrage für Ihre Schulung – unsere Fachkraft meldet sich umgehend bei Ihnen.

Für alle Mitarbeiter: regelmäßige Brandschutz-Unterweisung

Über die Schulung ausgewählter Brandschutzhelfer hinaus müssen mindestens einmal im Jahr alle Mitarbeiter über die in ihrem Arbeitsort gegenwärtigen Brandschutzeinrichtungen (Alarmierungseinrichtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten etc.) und Brandgefahrenquellen als auch in der richtigen Handlungsweise im Gefahrenfall unterwiesen werden. Stetige Informationen und in gleichen Abständen gehaltene Informationsveranstaltungen zum Thema Brandschutz bieten sich im Bereich der innerbetrieblichen Kommunikation hierzu an.

Zudem werden neue Beschäftigte beim Eintritt ins Unternehmen über die wesentlichsten Brandschutzaspekte im Betrieb im Rahmen der Erstunterweisung in Kenntnis gesetzt. Auch bei der Durchführung solcher Arbeitsschutzunterweisungen unterstützt unser Experten-Team Sie gerne in Ihrem Betrieb.