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Die sicherheitstechnische Betreuung ist ein zentraler Baustein im betrieblichen Arbeitsschutz – und gesetzlich vorgeschrieben. Sobald Du mindestens einen Mitarbeitenden beschäftigst, bist Du laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 dazu verpflichtet, Dein Unternehmen sicherheitstechnisch betreuen zu lassen. Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden, gesundheitliche Gefährdungen zu reduzieren und Dich bei der Einhaltung aller Vorschriften zu unterstützen.
Dabei übernimmt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) – auch als Sicherheitsfachkraft (SiFa) bezeichnet – die sicherheitstechnische Betreuung. Sie ist dafür qualifiziert, Gefährdungen zu erkennen, Schutzmaßnahmen zu entwickeln und Dich in allen Fragen rund um die Arbeitssicherheit zu beraten.
Die sicherheitstechnische Betreuung ist ein wirkungsvolles Instrument, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Deine Mitarbeitenden nachhaltig zu schützen. Im Mittelpunkt steht dabei die Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi), die Dich kompetent und praxisnah begleitet.
Die Betreuung erfolgt entweder regelmäßig oder anlassbezogen – je nachdem, welches Betreuungsmodell für Dein Unternehmen gilt. Wichtig ist: Die Inhalte richten sich nicht nach einem starren Schema, sondern orientieren sich immer an den konkreten Gegebenheiten in Deinem Betrieb.
Mit derGefahrensucher erhältst Du eine maßgeschneiderte sicherheitstechnische Betreuung, die rechtssicher, verständlich und umsetzbar ist – genau abgestimmt auf Deinen Unternehmensalltag.
Die Antwort ist klar: Sobald Du eine Person beschäftigst, ist die sicherheitstechnische Betreuung gesetzlich verpflichtend. Unabhängig von der Branche oder Unternehmensgröße fordert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2, dass jeder Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz einleitet – und dazu gehört zwingend die sicherheitstechnische Betreuung.
Diese Pflicht wird regelmäßig von Berufsgenossenschaften (BG) und staatlichen Arbeitsschutzbehörden überprüft. Bei Betriebsbegehungen, Audits oder nach Arbeitsunfällen verlangen sie einen konkreten Nachweis, dass Dein Unternehmen sicherheitstechnisch betreut wird – zum Beispiel durch eine beauftragte Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein entsprechendes Dienstleistungsunternehmen.
Wenn Dir also ein Schreiben Deiner BG vorliegt oder Du proaktiv Rechtssicherheit schaffen willst, ist es Zeit zu handeln. Mit der Unterstützung von derGefahrensucher erfüllst Du nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern positionierst Dich als verantwortungsvoller Arbeitgeber, der Sicherheit und Gesundheit im Betrieb ernst nimmt.
Die sicherheitstechnische Betreuung darf nicht von irgendwem übernommen werden – sie gehört in die Hände qualifizierter Fachkräfte. Konkret bedeutet das: Nur speziell ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen diese Aufgabe übernehmen.
Sie haben eine umfangreiche Spezialausbildung nach DGUV V2 absolviert, welche sie dazu berechtigt, Unternehmen in Fragen des Arbeitsschutzes fachkundig zu beraten und zu betreuen.
Du hast grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Gerade die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister wie derGefahrensucher bietet Dir zahlreiche Vorteile: Du profitierst von jahrelanger Erfahrung, rechtssicherer Beratung, planbaren Kosten und einem flexiblen Einsatz – ganz ohne den Aufwand, eigenes Fachpersonal vorzuhalten.
Kurz gesagt: Mit derGefahrensucher bekommst Du eine praxisnahe, gesetzeskonforme und sofort einsetzbare sicherheitstechnische Betreuung, genau dann, wenn Du sie brauchst.
Mit derGefahrensucher entscheidest Du Dich nicht nur für die gesetzlich geforderte sicherheitstechnische Betreuung, sondern für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe – praxisnah, zuverlässig und rechtssicher.
Was bedeutet das konkret für Dich?
Ob als externe SiFa für kleine Betriebe oder als Ergänzung zur internen Arbeitssicherheitsstruktur – wir sind an Deiner Seite, wenn es um nachhaltigen Arbeitsschutz geht.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa oder FaSi) ist speziell ausgebildet und gesetzlich dazu befugt, die sicherheitstechnische Betreuung durchzuführen. Sie analysiert Gefährdungen, berät den Betrieb und übernimmt zentrale Aufgaben im Arbeitsschutz.
Ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe) hingegen wird intern benannt, ist nicht speziell geschult und unterstützt lediglich vor Ort – etwa durch Hinweise auf unsichere Zustände. Ein SiBe ersetzt keine SiFa und erfüllt auch nicht die gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 2.
Ja – auch kleine Unternehmen mit nur einer oder wenigen beschäftigten Personen müssen eine sicherheitstechnische Betreuung nachweisen. Viele Kleinunternehmer entscheiden sich für eine externe Betreuung, um Zeit zu sparen und rechtlich auf Nummer sicher zu gehen.
Das Fehlen einer gesetzlich vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Betreuung kann ernsthafte Konsequenzen haben:
Es ist daher essenziell, die Betreuung ordnungsgemäß zu dokumentieren und nachzuweisen.
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