Sicherheitstechnische Betreuung

Was ist eine sicherheitstechnische Betreuung?

Die sicherheitstechnische Betreuung ist ein zentraler Baustein im betrieblichen Arbeitsschutz – und gesetzlich vorgeschrieben. Sobald Du mindestens einen Mitarbeitenden beschäftigst, bist Du laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 dazu verpflichtet, Dein Unternehmen sicherheitstechnisch betreuen zu lassen. Ziel ist es, Arbeitsunfälle zu vermeiden, gesundheitliche Gefährdungen zu reduzieren und Dich bei der Einhaltung aller Vorschriften zu unterstützen.

Dabei übernimmt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) – auch als Sicherheitsfachkraft (SiFa) bezeichnet – die sicherheitstechnische Betreuung. Sie ist dafür qualifiziert, Gefährdungen zu erkennen, Schutzmaßnahmen zu entwickeln und Dich in allen Fragen rund um die Arbeitssicherheit zu beraten.

Die sicherheitstechnische Betreuung ist ein wirkungsvolles Instrument, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Deine Mitarbeitenden nachhaltig zu schützen. Im Mittelpunkt steht dabei die Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi), die Dich kompetent und praxisnah begleitet.

Was ist Inhalt einer sicherheitstechnischen Betreuung?

Zu den Inhalten der Betreuung gehören:

Die Betreuung erfolgt entweder regelmäßig oder anlassbezogen – je nachdem, welches Betreuungsmodell für Dein Unternehmen gilt. Wichtig ist: Die Inhalte richten sich nicht nach einem starren Schema, sondern orientieren sich immer an den konkreten Gegebenheiten in Deinem Betrieb.

Mit derGefahrensucher erhältst Du eine maßgeschneiderte sicherheitstechnische Betreuung, die rechtssicher, verständlich und umsetzbar ist – genau abgestimmt auf Deinen Unternehmensalltag.

Wann braucht Dein Unternehmen eine sicherheitstechnische Betreuung?

Die Antwort ist klar: Sobald Du eine Person beschäftigst, ist die sicherheitstechnische Betreuung gesetzlich verpflichtend. Unabhängig von der Branche oder Unternehmensgröße fordert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2, dass jeder Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zum Arbeitsschutz einleitet – und dazu gehört zwingend die sicherheitstechnische Betreuung.

Diese Pflicht wird regelmäßig von Berufsgenossenschaften (BG) und staatlichen Arbeitsschutzbehörden überprüft. Bei Betriebsbegehungen, Audits oder nach Arbeitsunfällen verlangen sie einen konkreten Nachweis, dass Dein Unternehmen sicherheitstechnisch betreut wird – zum Beispiel durch eine beauftragte Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein entsprechendes Dienstleistungsunternehmen.

Wenn Dir also ein Schreiben Deiner BG vorliegt oder Du proaktiv Rechtssicherheit schaffen willst, ist es Zeit zu handeln. Mit der Unterstützung von derGefahrensucher erfüllst Du nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern positionierst Dich als verantwortungsvoller Arbeitgeber, der Sicherheit und Gesundheit im Betrieb ernst nimmt.

Wer darf eine sicherheitstechnische Betreuung durchführen?

Die sicherheitstechnische Betreuung darf nicht von irgendwem übernommen werden – sie gehört in die Hände qualifizierter Fachkräfte. Konkret bedeutet das: Nur speziell ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen diese Aufgabe übernehmen.

Sie haben eine umfangreiche Spezialausbildung nach DGUV V2 absolviert, welche sie dazu berechtigt, Unternehmen in Fragen des Arbeitsschutzes fachkundig zu beraten und zu betreuen.

Du hast grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

  • Interne Betreuung: Eine festangestellte SiFa ist oft nur in großen Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll.
  • Externe Betreuung: Die kosteneffiziente und flexible Lösung für kleine und mittlere Unternehmen.

Gerade die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister wie derGefahrensucher bietet Dir zahlreiche Vorteile: Du profitierst von jahrelanger Erfahrung, rechtssicherer Beratung, planbaren Kosten und einem flexiblen Einsatz – ganz ohne den Aufwand, eigenes Fachpersonal vorzuhalten.

Kurz gesagt: Mit derGefahrensucher bekommst Du eine praxisnahe, gesetzeskonforme und sofort einsetzbare sicherheitstechnische Betreuung, genau dann, wenn Du sie brauchst.

Arbeitsschutzunterweisung

Deine Vorteile mit der sicherheitstechnischen Betreuung von derGefahrensucher

Mit derGefahrensucher entscheidest Du Dich nicht nur für die gesetzlich geforderte sicherheitstechnische Betreuung, sondern für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe – praxisnah, zuverlässig und rechtssicher.

Was bedeutet das konkret für Dich?

  • Rechtssicherheit gewinnen: Wir sorgen dafür, dass Du alle Anforderungen nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 erfüllst.
  • Unfälle und Ausfallzeiten reduzieren: Durch präventive Maßnahmen und fundierte Gefährdungsbeurteilungen vermeiden wir gemeinsam teure Ausfallzeiten und verbessern die Arbeitsbedingungen.
  • Mitarbeitende aktiv schützen: Wer sich sicher fühlt, arbeitet motivierter – wir helfen Dir dabei, Arbeitsschutz konkret umzusetzen und Deine Belegschaft zu stärken.
  • Produktivität sichern: Weniger Ausfälle, weniger Bürokratie, mehr Fokus auf Dein Kerngeschäft – mit derGefahrensucher bleibt Dein Betrieb leistungsfähig.
  • Praxisnahe Betreuung ohne Umwege: Wir kennen den Alltag in Unternehmen – unsere Betreuung ist nicht nur rechtlich korrekt, sondern auch umsetzbar und verständlich.

Ob als externe SiFa für kleine Betriebe oder als Ergänzung zur internen Arbeitssicherheitsstruktur – wir sind an Deiner Seite, wenn es um nachhaltigen Arbeitsschutz geht.

FAQ: Sicherheitstechnische Betreuung verständlich erklärt

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa oder FaSi) ist speziell ausgebildet und gesetzlich dazu befugt, die sicherheitstechnische Betreuung durchzuführen. Sie analysiert Gefährdungen, berät den Betrieb und übernimmt zentrale Aufgaben im Arbeitsschutz.

Ein Sicherheitsbeauftragter (SiBe) hingegen wird intern benannt, ist nicht speziell geschult und unterstützt lediglich vor Ort – etwa durch Hinweise auf unsichere Zustände. Ein SiBe ersetzt keine SiFa und erfüllt auch nicht die gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 2.

Die Kosten für eine sicherheitstechnische Betreuung hängen von verschiedenen Faktoren ab: Unternehmensgröße, Branche, Gefährdungspotenzial und Betreuungsmodell. derGefahrensucher bietet Dir ein individuelles Angebot – transparent, fair und auf Deine Situation zugeschnitten.

Ja – auch kleine Unternehmen mit nur einer oder wenigen beschäftigten Personen müssen eine sicherheitstechnische Betreuung nachweisen. Viele Kleinunternehmer entscheiden sich für eine externe Betreuung, um Zeit zu sparen und rechtlich auf Nummer sicher zu gehen.

Deine Berufsgenossenschaft (BG) prüft regelmäßig, ob Du die Vorschriften zum Arbeitsschutz einhältst – dazu gehört auch der Nachweis über eine sicherheitstechnische Betreuung. Das kann bei einer Begehung, nach einem Arbeitsunfall oder im Rahmen einer regulären Überprüfung erfolgen. derGefahrensucher unterstützt Dich dabei, diesen Nachweis rechtssicher und vollständig zu führen.

Das Fehlen einer gesetzlich vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Betreuung kann ernsthafte Konsequenzen haben:

  • Bußgelder: Bei Verstößen gegen das Arbeitsschutzgesetz können empfindliche Geldstrafen verhängt werden.
  • Haftung: Im Falle eines Arbeitsunfalls kann der Unternehmer persönlich haftbar gemacht werden.
  • Versicherungsprobleme: Ohne Nachweis einer ordnungsgemäßen Betreuung kann es zu Schwierigkeiten mit der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung kommen.

Es ist daher essenziell, die Betreuung ordnungsgemäß zu dokumentieren und nachzuweisen.