Allgemeine Informationen zu den verschiedenen Betreuungmodellen
Durch die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ DGUV Vorschrift 2 gibt es erstmals eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).
Die verschiedenen Betreuungsmodelle lassen sich aus der DGUV Vorschrift 2 ableiten. Welche konkreten Anforderungen des Arbeitsschutzes für Ihr Unternehmen gelten, ergibt sich im Allgemeinen aus der Anzahl der Mitarbeiter. Das sind die wichtigsten Unterschiede, wenn es um die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung geht.
Grundbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern
Es muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Dabei sollten (extern) eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Betriebsarzt hinzugezogen werden. Eine zusätzliche Betreuung ist nur aus besonderem Anlass notwendig.