Arbeitsschutz­unterweisung: Pflicht für Betriebe

Was ist eine Arbeitsschutz­unterweisung?

Eine Arbeitsschutzunterweisung ist eine Schulung, die Arbeitnehmer über sicherheitsrelevante Aspekte am Arbeitsplatz informiert. Dies kann z. B. in Form von Schulungen in Person oder Online-Schulungen erfolgen. Ziel ist es, Unfälle, Gesundheitsschäden und andere Gefahren zu verhindern.

Es ist wichtig, dass die Unterweisungen praxisnah und auf die spezifischen Gegebenheiten im Unternehmen zugeschnitten sind. Die Mitarbeiter sollen in die Lage versetzt werden, Gefahren selbst zu erkennen, sich vor ihnen zu schützen und sicherheitsbewusst zu handeln.

Das gibt §12 Arbeitsschutzgesetz vor

Der §12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) in Deutschland legt fest, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen hat. Der Umfang und die Häufigkeit der Unterweisungen werden nicht konkret im Gesetz festgelegt, sondern es wird darauf hingewiesen, dass sie “regelmäßig“, “ausreichend und angemessen“ erfolgen sollen. Die genaue Ausgestaltung der Unterweisungen hängt dabei von der Art der Tätigkeit, den Arbeitsbedingungen und möglichen Gefahren am Arbeitsplatz ab.

Die Unterweisungen müssen in regelmäßigen Abständen erfolgen. Diese können Arbeitgeber prinzipiell frei festlegen – meist finden die Schulungen jährlich statt. Darüber hinaus müssen Arbeitsschutzunterweisungen unbedingt durchgeführt werden:

Typischerweise umfasst eine Arbeitsschutzunterweisung folgende Themen:

  • Arbeitsplatzsicherheit: Dies beinhaltet Informationen zu potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz, Sicherheitsausrüstung und -maßnahmen sowie Verfahren im Notfall.
  • Gesundheitsschutz: Hier geht es um Aspekte, die die physische und psychische Gesundheit betreffen, wie ergonomische Arbeitsbedingungen, der Umgang mit Gefahrstoffen und die Vermeidung berufsbedingter Gesundheitsrisiken.
  • Brand- und Explosionsschutz: Schulungen zu diesem Thema umfassen oft den sicheren Umgang mit brennbaren Materialien, den Einsatz von Feuerlöschern und das Verhalten im Falle eines Brandes. Betriebe müssen zum Brandschutz einiges beachten – z. B. müssen Brandschutzpläne aufgestellt werden, und eine angemessene Anzahl an Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern bzw. Selbsthilfekräften ausgebildet werden.
  • Erste Hilfe: Mitarbeiter sollten darüber informiert werden, wie sie Erste Hilfe leisten können und wo sich die entsprechenden Einrichtungen, wie Erste-Hilfe-Kästen, befinden. Außerdem müssen Unternehmen einige Mitarbeiter zu Ersthelfern ausbilden: Die Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt genau vor, wie viele Ersthelfer je nach Betriebsgröße ausgebildet werden müssen.
  • Arbeitsschutzgesetze und -vorschriften: Die Unterweisung sollte auch auf geltende Gesetze und Vorschriften im Bereich Arbeitsschutz eingehen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die relevanten Regelungen verstehen und befolgen.

Die Unterweisungen sollten von Personen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz und über die spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz verfügen. Das können je nach Thema der Unterweisung z. B. Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens sein, geschulte Vorgesetzte und Führungskräfte, oder auch Betriebsärzte

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, externe Experten oder Schulungsanbieter mit spezifischem Fachwissen für die Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen zu beauftragen. Dies ermöglicht Unternehmen verschiedene Vorteile:

  • Spezifisches Fachwissen zu Gesetz und Praxis, das über das hinausgeht, was im Unternehmen intern verfügbar ist. 
  • Objektive Perspektive, die es möglich macht, Risiken und Verbesserungspotenziale neutral zu bewerten.
  • Erfahrung aus anderen Unternehmen und Branchen.
  • Ersparnis von Zeit und Aufwand, da Schulungen ohne interne Ressourcen effizient und fokussiert durchgeführt werden.
  • Effizientes Kosten-Nutzen-Verhältnis, vor allem in Bezug auf die Qualität der Schulung, die Zeitersparnis und die Vermeidung von Fehlern.
arbeitsschutz

Wer darf Arbeitsschutzunterweisungen durchführen?

Die Unterweisungen sollten von Personen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz und über die spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz verfügen. Das können je nach Thema der Unterweisung z. B. Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens sein, geschulte Vorgesetzte und Führungskräfte, oder auch Betriebsärzte.

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, externe Experten oder Schulungsanbieter mit spezifischem Fachwissen für die Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen zu beauftragen. Dies ermöglicht Unternehmen verschiedene Vorteile:

Unterweisungen durch derGefahrensucher

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So sollte eine Arbeitsschutzunterweisung ablaufen

Eine gute Arbeitsschutzunterweisung ist kein Standard-Modell, das in allen Unternehmen gleich durchgeführt werden kann. Die Schulung soll Mitarbeiter auf die Gefahren und Maßnahmen an ihrem tatsächlichen Arbeitsplatz vorbereiten. Deshalb bedarf die Unterweisung ausführlicher Vor- und Nachbereitung: Im Voraus sollten sinnvolle Themen passend zu den Aufgaben und Gegebenheiten selektiert werden. Im Nachgang wird der Lernerfolg der Teilnehmer dokumentiert und meistens eine Zusammenfassung der Inhalte versendet. Ein strukturierter Ablauf der Arbeitsschutzunterweisung ist wichtig, um die Zeit aller Teilnehmenden effektiv zu nutzen und die Sicherheit im Arbeitsablauf zu gewährleisten.

Vorbereitung der Arbeitsschutzunterweisung

Die Vorbereitung beginnt mit einer Analyse der Arbeitsbereiche und deren Risikofaktoren. Außerdem wird bestimmt, welche Mitarbeitergruppen für die Unterweisung relevant sind und welche Themen behandelt werden müssen. Hier sollten die Erfahrungen, Fragen und Sorgen der Mitarbeiter und Führungskräfte einbezogen werden. Es ist wichtig, relevante Dokumentationen, Sicherheitsrichtlinien und vorangegangene Unfälle zu prüfen. Zusätzlich werden Materialien und Unterlagen für die Schulung entwickelt.

Durchführung der Unterweisung

Die eigentliche Arbeitsschutzunterweisung wird meist in Person in einem Schulungsraum durchgeführt, kann aber je nach Thema auch in Online-Konferenzen oder direkt an Anlagen, vor Ort und mit praktischen Übungen stattfinden. Die relevanten Informationen über Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln werden präsentiert. Dabei wird verständliche Sprache verwendet sowie Praxisbeispiele erklärt. Wichtig ist auch, Fragen und Diskussionen mit den Teilnehmern zu fördern – dies soll sicherstellen, dass die Inhalte verstanden worden sind.

Dokumentation der Durchführung

Als Nachbereitung der Unterweisung sollte den Mitarbeitenden eine Zusammenfassung der vermittelten Arbeitsschutz-Informationen zur Verfügung gestellt werden. Feedback zur Verständlichkeit und Qualität der Schulung sollte eingeholt werden. Abschließend werden die Unterweisungsnachweise, die genauen Inhalte und Übungen sowie der geplante Wiederholungstermin der Schulung als Dokumentation hinterlegt. Die Dokumentation ist wichtig, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften nachzuweisen und den kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu unterstützen.