Allgemeine Informationen zu Unterweisungen

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Gefährdungen und den damit verbundenen Gesundheitsrisiken bei ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz zu unterweisen.


Das Ziel der Unterweisungen

Regelmäßige Unterweisungen sind ein wichtiger und wesentlicher Bestandteil des heutigen modernen betrieblichen Arbeitsschutzes! Unterweisungen sollten nicht als eine gesetzliche Pflicht angesehen werden. Vielmehr ist es eine Chance, Ihre Mitarbeiter aktiv in den betrieblichen Arbeitsschutz mit einzubinden. Unterweisungen informieren und qualifizieren Ihre Mitarbeiter, sich im Unternehmen sicher und gesundheitsgerecht zu verhalten.

Rechtliche Vorgaben

§ 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und viele andere Vorschriften verpflichten den Unternehmer, seine Mitarbeiter zu unterweisen.


Zeitpunkt und Häufigkeit einer Unterweisung

Häufigkeit und Umfang von Unterweisungen hängen von den Gefährdungen und Risiken am Arbeitsplatz ab. Die Unterweisung ist vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen in den Aufgabengebieten, nach Unfällen und bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien durchzuführen und mindestens einmal im Jahr zu wiederholen. Über die Durchführung der Unterweisung ist ein schriftlicher Nachweis zu führen.

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